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Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Benötigen Sie die Übersetzung einer Urkunde in eine Fremdsprache oder ins Deutsche? SATZGEWINN ist der richtige Ansprechpartner. Bei einer Urkunde handelt es sich um ein offizielles Schriftstück, dass eine beglaubigte Übersetzung erfordert. Wenn Sie Ihre Urkunde zu Beweiszwecken oder bei Behörden vorlegen müssen, ist eine beglaubigte Übersetzung sogar verbindlich. Allerdings kann nicht jeder Übersetzer eine solche Urkundenübersetzung durchführen.

In der Übersetzungsagentur SATZGEWINN arbeiten vereidigte Übersetzer, die Ihnen, gemäß den rechtlichen Vorgaben, eine hochwertige und korrekte beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden anfertigen.
Wir erstellen termingerecht eine beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Abstammungsurkunden, Bescheinigungen, Adoptionsurkunden und weiteren Urkunden sowie amtlichen Dokumenten, die eine Beglaubigung erfordern.

Urkundenübersetzer für beglaubigte Übersetzung

Die kompetenten Urkundenübersetzer von SATZGEWINN erstellen mit viel Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein eine exakte beglaubigte Übersetzung, die rechtlich einwandfrei sind. Wir besitzen die Befähigung, die uns durch das Oberlandgericht erteilt wurde: die Ermächtigung. Da die Korrektheit der beglaubigten Übersetzung für Behörden gewährleistet sein muss, dürfen diese nur von ermächtigten Übersetzern angefertigt werden – wie das bei bevollmächtigten Urkundenübersetzern der Fall ist.

Die beglaubigte Übersetzung erhält einen Stempel, Ort, Datum und Unterschrift des Übersetzers sowie die sogenannte Beglaubigungsformel. Die Beglaubigungsformel bestätigt die Vollständigkeit und Korrektheit der Übersetzung in Übereinstimmung mit der Originalurkunde. Die Übersetzung wird mit einer Klammer oder einem Klebesiegel mit einer Kopie der Urkunde verbunden. Im Stempel sind die Sprachen vermerkt für die der Übersetzer vereidigt wurde sowie das zuständige Oberlandesgericht. Bei Anfertigung der beglaubigten Übersetzung halten wir uns streng an die Richtlinien des BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer), die in allen Ländern ihre Gültigkeit haben.

Beglaubigte Übersetzung: welche Dokumente werden benötigt?

Sie können uns Ihre Urkunde per Einschreiben im Original zusenden. Das Original ist aber nicht zwingend für eine beglaubigte Übersetzung notwendig. Auch eine beglaubigte Kopie reicht aus. Wenn Sie uns diese per E-Mail oder Fax zusenden, bitten wir Sie um eine rechtsverbindliche Zusicherung, dass die Urkunde im Original bei Ihnen vorliegt. Sollten Sie neben der beglaubigten Übersetzung noch zusätzlich eine Apostille benötigen, sprechen Sie uns an.

SATZGEWINN bietet Ihnen exakte und rechtlich einwandfreie Urkundenübersetzungen ins Englische, Französische und Deutsche an. Die beglaubigte Übersetzung erfolgt zeitnah innerhalb von wenigen Tagen. Rufen Sie uns an und bitten Sie um ein Angebot.

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